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   BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20   

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BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,13626)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - 4 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,13626)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,13626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 63 Satz 1 StGB; § 267 StPO
    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von Anknüpfungspunkten und Darlegungen eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begriff der Straftat von erheblicher Bedeutung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus wegen Fehlbeurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sowie der Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfolgreiche Revision gegen die Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus wegen Fehlbeurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sowie der Gefährlichkeitsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 19; vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13, NStZ-RR 2018, 304; BVerfG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 Rn. 44; vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Denn der Angeklagte ist durch die Annahme verminderter Schuldfähigkeit und die vom Landgericht vorgenommene Strafmilderung nach § 21 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 33, StV 2021, 226).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    aa) Schließt sich der Tatrichter bei Beurteilung der Schuldfähigkeit - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 19; vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13, NStZ-RR 2018, 304; BVerfG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 Rn. 44; vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 19; vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13, NStZ-RR 2018, 304; BVerfG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 Rn. 44; vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 19; vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13, NStZ-RR 2018, 304; BVerfG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 Rn. 44; vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    aa) Schließt sich der Tatrichter bei Beurteilung der Schuldfähigkeit - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 10).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Wenn das Tatgericht die Gefährlichkeitsprognose auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass diese Taten ebenfalls auf der Erkrankung des Täters beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    Wenn das Tatgericht die Gefährlichkeitsprognose auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass diese Taten ebenfalls auf der Erkrankung des Täters beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn:

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20
    aa) Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 175/20 mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2018 ? 5 StR 412/18, NStZ-RR 2019, 138, 139; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; Beschluss vom 18. Juli 2013 ? 4 StR 168/13, NStZ-RR 2013, 375, 377; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 ? 2 BvR 298/12 Rn. 21; LK StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 99; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 54).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Dabei hat es versäumt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 4; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 13).

    Dabei hat es versäumt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 4; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 13).

    Dabei hat es versäumt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 4; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 13).

  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    aa) Eine Straftat ist nur dann von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    a) Wenn sich das Tatgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 6 StR 355/22 Rn. 9; Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 4).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit; Ausführungen

    Schließt sich das Gericht bei Beurteilung der Schuldfähigkeit - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der

    aa) Eine Straftat ist nur dann von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines

    Dieser gutachterlichen Beurteilung des Sachverständigen hat sich das Landgericht ohne weitere Ausführungen angeschlossen, ohne indes ? wie es sachlich-rechtlich geboten gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 ? 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166 mwN; Beschluss vom 13. Januar 2021 ? 4 StR 300/20 Rn. 4; vgl. auch Kuckein/Bartel in KK-StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 16 mwN) ? die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen wiederzugeben.
  • BGH, 10.05.2022 - 5 StR 74/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (feststehende

    Schließt sich das Gericht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21; vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08, NStZ-RR 2009, 45; LKStGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 75 jeweils mwN).
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